Verrechnung

1.) Ärztliche Zuweisung

Viele wissen nicht, dass Leistungen von privaten Physiotherapeuten mit einem gewissen Prozentsatz von den Krankenkassen übernommen werden. Für diese Kostenverrechnung ist es aber sehr wichtig, dass Sie vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Zuweisung haben.

2.) Bewilligung durch Krankenkasse

Mit der ärztlichen Zuweisung kommen Sie am besten direkt zu Ihrem Therapeuten, eine Bewilligung durch die Krankenkasse ist nicht mehr notwendig. Achtung: Das gilt nicht für SVS-Versicherte. Auf Basis der ärztlichen Zuweisung muss für SVS-Versicherte die Bewilligung nach wie vor vorab durch die SVS erfolgen. In der Regel funktioniert das sehr unkompliziert und innerhalb weniger Tage. Sehr gerne berate ich Sie auch in einem persönlichen Gespräch.

3.) Behandlung

Zu den Grundprinzipien meiner Arbeit zählt, dass ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehe. Dabei kombiniere ich aus der Vielfalt der vorhandenen Techniken die für Sie geeigneten Methoden. Sie sollen sich in meiner Praxis in Klagenfurt wohlfühlen, das ist mein oberstes Ziel. Einfach entspannen und loslassen!

4.) Kostenrückerstattung

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, welche nach erfolgter Bezahlung bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Behandlungskosten (ca. 70% des ÖGK-Tarifs – variiert je nach Kasse). Der Differenzbetrag kann von einer entsprechenden Zusatzversicherung übernommen werden.

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